Der Export erfolgt über einen inländischen Zwischenhändler. Der inländische Hersteller verkauft an ein inländisches Außenhandelsunternehmen; seine Exporttätigkeit beschränkt sich somit auf die Bereitstellung der Ware zum Export. Der inländische Zwischenhändler verkauft seinerseits an einen Endabnehmer, ein Groß- oder Außenhandelsunternehmen im Ausland. I. E. wird von (meist mittelständischen) Unternehmen bei nur geringem und/oder unregelmäßigem Auslandsabsatz bevorzugt. Sie können durch ihn den Aufbau und die Unterhaltung eines eigenen Auslandsvertriebsnetzes vermeiden. Gegensatz: direkter Export.
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