Verbot von Börsenspekulationen zur Gewinnerzielung durch Ausnutzen von Insiderinformationen.
Während in vielen anderen Ländern und vor allem in den USA die Ausnutzung oder Weitergabe von geschützten Informationen (Insiderinformationen) für private Wertpapiergeschäfte strafrechtlich verfolgt wird, gab es in Deutschland nur freiwillige Richtlinien, zu deren Einhaltung sich Insider, wie z. B. Aufsichtsräte, Börsenhändler oder -berater, mehrheitlich verpflichtet haben. Dieses änderte sich jedoch 1994 mit Einführung des neuen Insidergesetzes.
Mit Gründung des Frankfurter Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel im Jahre 1994 werden alle börslichen und außerbörslichen
Wertpapiergeschäfte überwacht durch ein dreistufiges Kontrollsystem: Bundesaufsichtsamt, Börsenaufsicht der Länder und Selbstkontrolle der Börsen.
Siehe auch: Börse, Börsenaufsicht, Insider, lnsiderpapiere
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