(engl..: cold calls)
Die Kaltakquise ist eine unlautere Art der Kundenwerbung im Marketing. Potentielle Kunden werden unaufgefordert direkt angesprochen, in der Regel auf telefonischem Wege, alternativ auch per Fax. Sie ist in Deutschland gesetzlich verboten. Ebenfalls auf EU-Ebene ist sie widerrechtlich. Die Kaltakquise ist rechtlich nur statthaft, wenn eine vorherige Einwilligung des Beworbenen vorliegt. Die Erlangung einer vorherigen Einwilligung kann erreicht werden, indem der Beworbene z. B. auf einem (Internet-) Formular weiteren Zusendungen und Informationen per Ankreuzen zustimmt. Auch durch Teilnahme an einem Gewinnspiel oder durch Registrierung bei einem Newsletter kann eine Einwilligung erreicht werden. In Deutschland gilt für die vorherige Einwilligung das so genannte Opt-in-Verfahren, d.h. der Adressat muss aktiv (z.B. durch Ankreuzen) sein Einverständnis erteilen. Gesetzlich nicht zulässig ist ein so genanntes Opt-Out, also eine Formulierung wie " Ich bin einverstanden…", die vom Betroffenen erst durchgestrichen werden muss, damit sie nicht gilt.
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