Ein Kammergericht war im spätmittelalterlichen deutschen Recht das königliche Gericht, das sich 1495 zum Reichskammergericht fortbildete. Das Kammergericht wurde später Oberlandesgericht. Seit 1945 ist es das oberste ordentliche Gericht Berlins. Der Kartellsenat des Kammergerichts in Berlin ist für alle Streitigkeiten über Verfügungen des Bundeskartellamteszuständig.
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