Begr. f. d. am Kapitalmarkt tätigen Iristitutionen, die Anlagemittel entgegennehmen und diese an Kapitalnachfrager weiterleiten. Dazu gehören in Deutschland Bausparkassen, Investmentfonds, Versicherungen. Im Unterschied zu den Banken entstehen bei den K. grundsätzlich keine Zahlungsmittel (durch Sichteinlagen). K. betreiben daher keine Geldschöpfung.
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