, Ausgabe 93 (WZ 93). Stellt in Deutschland seit dem 01.01.1995 die Grundlage für die einheitliche Erfassung wirtschaftlicher Tätigkeiten der einzelnen Wirtschaftsbereiche (ihrer Betriebe und Unternehmen) und anderer statistischer Einheiten in allen amtlichen Statistiken dar. (Vorläufer : WZ 79). WZ 93 baut auf NACE auf, ist aber weitergehend differenziert und trägt dadurch den besonderen deutschen Wirtschaftsstrukturen Rechnung.
Vorhergehender Fachbegriff: Klassifikation | Nächster Fachbegriff: Klassifikationsverfahren
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|