ist dadurch charakterisiert, dass das Unternehmen, das ein bestimmtes Grundgeschäft aus seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit absichern möchte, noch weitere Parteien hinzuzieht, die bislang nicht an dem Grundgeschäft beteiligt waren. Zu den externen Kurssicherungsinstrumenten zählen im Rahmen des Währungsmanagements beispielsweise Devisentermingeschäfte sowie Fremdwährungskredite und -anlagen. Siehe auch Währungsmanagement (mit Literaturangaben).
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