ist durch fehlenden Einbezug von Dritten charakterisiertes Kurssicherungsinstrument. Zu Dritten werden solche Vertragspartner gezählt, die nicht auch schon an dem abzusichernden Grundgeschäft beteiligt waren. Interne Kurssicherungsinstrumente lassen sich in monolaterale Kurssicherungsinstrumente und multilaterale Kurssicherungsinstrumente differenzieren.
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