Im Schadensfall, bei einer Beitragserhöhung oder bei Fortfall des versicherten Risikos hat der Versicherungsnehmer das Recht zur ausserordentlichen Kündigung. Im Schadensfall lässt sich der Vertrag vielfach binnen zwei Wochen oder innerhalb eines Monats kündigen. Ausserdem berechtigt jede Beitragserhöhung zur Kündigung einer Versicherung durch den Versicherungsnehmer binnen eines Monats, wenn sich der Umfang des Versicherungsschutzes nicht geändert hat.
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