Beim Markteintritt tätigt eine Unternehmung jetzt Geschäfte auf einem produkt- bzw. zielgruppenbezogenen oder räumlichen Markt, welcher von ihr bis dato nicht bearbeitet wurde. Dabei kann es sich um eine Unternehmungsneugründung handeln (sog. start-ups), also um Unternehmungen, die erstmalig tätig werden, als auch um diversifizierende Unternehmungen, die mit neuen Produkten auf neue Märkte gehen, sowie Unternehmungen, die mit dem bestehenden Produktionsprogramm geographisch neue Märkte erschließen (Markterweiterung). Ein Markteintritt vollzieht sich also immer aus der Sicht der jeweiligen Unternehmung. Gründe für einen Markteintritt sind insb. - Wachstums- und Sicherheitsstreben, - Macht-und Prestigestreben, - Vermarktung neuer Produkte, welche aus Forschungs- und Entwicklungsarbeiten entstanden sind, - Notwendigkeit des Eintritts aufgrund strategischer Überlegungen und Kundenerwartungen oder wegen der Verschmelzung von Märkten, - Synergien zu anderen Geschäften. Der Markteintritt stößt i. d. R. auf mehr oder minder hohe Markteintrittsbarrierenund ist in eine ganzheitliche, die Wettbewerbs- dynamik berücksichtigende Wettbewerbsstrategie einzubinden.
Literatur: Remmerbach, K. U., Markteintrittsentscheidungen, Wiesbaden 1988.
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