umgangssprachlich geprägter Sammelbegriff für alle Formen des ambulanten Handels, soweit er sich an vorherbestimmten (Markt-) Plätzen vollzieht. Entsprechend unterschiedlich - wenn auch empirisch-statistisch kaum hinreichend dokumentiert, da jeweils nur in Teilaspekten erfaßt - stellt sich der Markthandel in der Bundesrepublik Deutschland dar; so insb. hinsichtlich des Warenangebots (z.B. spezialisierte Einzelhandelsmärkte für Kunstgegenstände, Antiquitäten, Briefmarken usw., Viehmärkte, Krammärkte), des Zeitbezugs (z.B. Wochenmärkte, Kirmesmärkte, Jahrmärkte) oder der Trägerschaft (z.B. Gebietskörperschaften bei W ochenmärkten, private V eran- stalter bei Automärkten).
Vorhergehender Fachbegriff: Markthalle | Nächster Fachbegriff: Marktherausforderer
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|