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Nachsichtakkreditiv

Oberbegriff für   Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung und   Akzeptakkreditiv. Der „hinausgeschobene” Zeitraum wird in Anlehnung an das Wechselrecht als Nachsichtfrist bezeichnet; siehe auch  Nachsichtwechsel; siehe auch  Dokumentenakkreditiv.

Art des Dokumentenakkreditivs, bei welchem der Begünstigte (Exporteur) die Auszahlung des Akkreditivbetrages erst nach Ablauf einer vereinbarten Frist verlangen kann. N. gibt es in zwei Varianten: Deferred-payment-Akkreditiv oder Remboursakkreditiv.

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