Oberbegriff für Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung und Akzeptakkreditiv. Der „hinausgeschobene” Zeitraum wird in Anlehnung an das Wechselrecht als Nachsichtfrist bezeichnet; siehe auch Nachsichtwechsel; siehe auch Dokumentenakkreditiv.
Art des Dokumentenakkreditivs, bei welchem der Begünstigte (Exporteur) die Auszahlung des Akkreditivbetrages erst nach Ablauf einer vereinbarten Frist verlangen kann. N. gibt es in zwei Varianten: Deferred-payment-Akkreditiv oder Remboursakkreditiv.
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