(Nichtzahlungsfall) ist die Feststellung der Tatsache, dass eine Forderung bei Fälligkeit vom Schuldner nicht bezahlt worden ist. In den Bedingungen des Bundes für Exportkreditgarantien (sog. HermesDeckungen) ist bei einigen Deckungsformen der „versicherbare” Nichtzahlungsfall (protracted default) als Schadenstatbestand aufgenommen, der definitorisch darauf abhebt, dass die Exportforderung einen festgelegten Zeitraum nach ihrer Fälligkeit nicht erfüllt worden ist. Auch in den Bedingungen für Kreditversicherungen wird z.T. statt von Zahlungsverzug oder Zahlungsunwilligkeit verallgemeinernd von Nichtzahlung gesprochen.
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