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Nichtzahlung

(Nichtzahlungsfall) ist die Feststellung der Tatsache, dass eine Forderung bei Fälligkeit vom Schuldner nicht bezahlt worden ist. In den Bedingungen des Bundes für Exportkreditgarantien (sog. Hermes­Deckungen) ist bei einigen Deckungsformen der „versicherbare” Nichtzahlungsfall (protracted default) als Schadenstatbestand aufgenommen, der definitorisch darauf abhebt, dass die Exportforderung einen festgelegten Zeitraum nach ihrer Fälligkeit nicht erfüllt worden ist. Auch in den Bedingungen für   Kreditversicherungen wird z.T. statt von   Zahlungsverzug oder   Zahlungsunwilligkeit verall­gemeinernd von Nichtzahlung gesprochen.

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