ist eine Form der Basis-/Zwischengesellschaft. Staaten wie z.B. Panama bieten besondere Steuerbedingungen für Gesellschaften an, die zwar ihren Sitz im jeweiligen Land haben, aber in diesem Land keinerlei geschäftliche Aktivitäten entfalten. In der Regel ist die Gründung dieser Gesellschaften über im Land ansässige Anwälte für jedermann ohne persönliche Anwesenheit oder ähnliches möglich. Im Weiteren werden ertragreiche wirtschaftliche Betätigungen in steuergünstigere Jurisdiktionen verlagert. Die geschäftliche Oberleitung obliegt häufig einem im Sitzstaat ansässigen (Stroh-)Direktor. Die wesentlichen Geschäftsführungsmassnahmen werden i.d.R. auf turnusmässigen Gesellschafterversammlungen getroffen, zu denen der inländische (deutsche) Steuerpflichtige sich „Offshore” aufhält. Siehe auch Steuerrecht, Internationales (mit Literaturangaben).
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