(= volkswirtschaftliche Erträge; social returns; social benefits) Nutzenzuwächse aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die nicht in der Erfolgsrechnung dessen erscheinen, der diese Aktivität ausübt; sie stellen vielmehr spezielle wirtschaftliche Vorteile von Dritten oder der Allgemeinheit dar. Den sozialen Erträgen entsprechen auf der Aufwandseite die sozialen Kosten. Beide Größen können unter dem Begriff der externen Effekte (Externalitäten) subsumiert werden. Beispiele: Obstkulturen schaffen angenehme Lebensverhältnisse für die gesamte Wohnbevölkerung, fördern die heimische Bienenzucht und begünstigen das ansässige Fremdenverkehrsgewerbe. Gute be- rufliche Ausbildung führt zu Facharbeitern, die nicht nur für den Betrieb von Vorteil sind, sondern der Volkswirtschaft als ganzer zugute kommen. Das zentrale Problem sozialer Erträge wie auch sozialer Kosten liegt darin, dass sie nur schwer in monetären Größen zu beziffern sind und somit nur schwer bzw. nur sehr willkürlich bei der - Allokation berücksichtigt werden können.
Vorhergehender Fachbegriff: soziale Entschädigung | Nächster Fachbegriff: Soziale Fazilitation
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|