Marke (Name, Bezeichnung, Design, Symbol, Zeichen oder Kombination dieser Bestandteile zum Erkennen eines Produkts oder einer Dienstleistung eines Anbieters und zur Unterscheidung von Konkurrenz-Produkten/Dienstleistungen), die nach der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) aufgrund der Eintragung im Ursprungsland in einem anderen Verbandsstaat eingetragen wird. T.-q.-M. nach Art. 6 quinquies PVÜ genießen den Auslandsschutz so, wie sie im Ursprungsland eingetragen sind, unabhängig davon, ob sie im Schutzland eintragungsfähig sind oder nicht.
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