aus dem deutschen Rechtskreis stammendes Modell au- Strukturierung der Organe einer Aktiengesellschaft (auch „Vorstand-Aufsichtsrat-Modell). So ist die Aktiengesellschaft nach deutschem Recht (Aktiengesetz) organschaftlich in Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung, d.h. in die „Gewalten” Exekutive, Judikative und Legislative zu gliedern. Siehe auch Unternehmensführung, Grundlagen (mit Literaturangaben) und (anglo-amerikanisches) Vereinigungsmodell.
Vorhergehender Fachbegriff: Trennungskostenbeihilfe | Nächster Fachbegriff: Trennungsrechnung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|