Grundlage des Haftpflichtrechts und der Haftpflichtversicherung. Sie enthält die Verpflichtung zum Ersatz eines vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Schadens. Die Verschuldungshaftung ist in §§ 823ff. des Bundesgesetzbuches geregelt. Die für die Haftung wichtigsten Sätze sind sinngemäss: Wer rechtswidrig und schuldhaft Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, haftet ihm für die dadurch entstehenden Schäden. Wer schuldhaft gegen ein Gesetz verstösst, das den Schutz eines anderen bezweckt, hat ihm die daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.
Vorhergehender Fachbegriff: Verschulden vor Vertragsschluß | Nächster Fachbegriff: Verschuldung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|