bezeichnet die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft bei Anwesenheit aller Aktionäre, die auch vertreten werden können. Auch Vorzugsaktionäre ohne Stimmrecht müssen anwesend oder vertreten sein. Bei einer Vollversammlung können Beschlüsse auch ohne Einhaltung der gesetzlichen Einberufungsbestimmungen gefasst werden, es sei denn, ein Aktionär widerspricht der Beschlussfas-sung, was zur Nichtigkeit des Vollversammlungsbeschlusses führt. Siehe auch Aktiengesellschaft und Aktiengesellschaft, Kleine, jeweils mit Literaturangaben).
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