Versicherungsgesellschaften schätzen anhand der Angaben des Antragsstellers das jeweilige Versicherungsrisiko ein. Wer wissentlich falsche Angaben beispielsweise über seinen Gesundheitszustand macht, täuscht die Versicherung. Damit setzt man aber auch seinen Versicherungsschutz aufs Spiel. Im schlechtesten Falle steht dann die Familie ohne ihren Haupternährer und finanzielle Mittel da. Versicherungssuchende sollten daher Fragen wahrheitsgemäss beantworten. Dies gehört zur vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Vorhergehender Fachbegriff: Wahrgenommenes Risiko | Nächster Fachbegriff: Wahrnehmung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|