Zertifizierungsgesellschaften werden — nach einem feststehenden Antragsverfahren — von der Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) in Frankfurt berufen (akkreditiert). Sie müssen in bestimmten Zyklen ihre eigene Befähigung nachweisen. Dies geschieht z.B. im Rahmen eines Witnessaudits (Überwachung der akkreditieren Zertifizierungsgesellschaft), bei dem ein Mitarbeiter der TGA, bei einem von der Zertifizierungsgesellschaft durchgeführten Audit, eine Vor-Ort-Überprüfung durchführt.
Die Akkreditierungen erfolgen mittlerweile durch die DAkkS. ISO 9000:2000 ist nicht mehr gültig.
Siehe auch ISO 9000:2000 und Qualitätsmanagement (mit Literaturangaben).
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