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Zolllagerverfahren

Zollverfahren, bei dem die Ware zollrechtlich noch nicht eingeführt bzw. ausgeführt wird, sondern bis zum späteren Versand oder bis zur Weiterverarbeitung zwischengelagert wird. Das Z. findet vor allem bei der Einfuhr Verwendung, wenn der Zoll erst bei Weiterverkauf oder kurz vor der Verarbeitung der Waren bezahlt werden soll; Importeure (Großhändler) können auf diese Weise Zollaufschub erhalten. S. a. Überwachungszollstelle.

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