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Zu- und Abflussprinzip

(cash method) im Steuerrecht steht im Gegensatz zum   Realisationsprinzip. Es stellt auf den tatsäch­lichen Zu- oder Abfluss von Einnahmen bzw. Ausgaben ab. Einnahmen sind dem Empfänger zugeflos­sen, wenn er über die in Geld oder Geldeswert bestehenden Wirtschaftsgüter wirtschaftlich verfügen kann. Ausgaben fliessen zum Zeitpunkt der Aufgabe der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die in Geld oder Geldeswert bestehenden Wirtschaftsgüter ab. Auf die Fälligkeit oder die Art der wirtschaftli­chen Übertragung kommt es nicht an.

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