vom 21. Juli 1999 regelt sowohl den inländischen als auch den grenzüberschreitenden Überweisungsverkehr, soweit sich dieser auf Überweisungen in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sowie in Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bezieht. Das Überweisungsgesetz regelt u.a. die Ausführungsfristen bei grenzüberschreitenden Überweisungen. Bei Leistungsstörungen trifft die Banken eine weit reichende Haftung, die auch eine verschuldensunabhängige Erstattung einschliesst. Ausserdem sind Beschwerdestellen eingerichtet worden.
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