Abgabe und Subventionsorientierung liegt vor, wenn als Standortfaktor bei der Standortwahl ein zwischen- oder innerstaatliches Abgabengefälle (Steuern, Gebühren, Beiträge) oder die räumliche Differenzierung staatlicher oder kommunaler Subventionen eine wesentliche Rolle spielt. Die Minderung der Steuerbelastungen durch eine Bevorzugung von Niedrigsteuerländern bei der Wahl nationaler Standorte wird durch Doppelbesteuerungsabkommen ermöglicht (Besteuerung der Einkünfte am Betriebsstättenort), die Gewinnverlagerung in solche Länder mit Hilfe sog. Basisgesellschaften (z. B. Einkaufs, Vertriebs, Holding, Patentverwertungsgesellschaften) allerdings durch das Außensteuergesetz erschwert. Innerstaatliche regionale Abgaben und Subventionsunterschiede (Standorte, regionale) kommen durch Wahrnehmung von Ermessensspielräumen einer dezentralen Finanzverwaltung sowie durch Fördermaßnahmen von Bund und Ländern (z. B. Sonder Abschreibungen, Investitionszulagen und Zuschüsse) im Rahmen der regionalen Wirtschaftspolitik (Förderung strukturschwacher Regionen) zustande, lokale Unterschiede (Standorte, lokale) im wesentlichen durch gemeindespezifische Hebesätze der Gewerbesteuer und kommunale Ansiedlungsanreize (z. B. niedrige Grund stückspreise, Sondertarife für Wasser und Energie). Abgabe und Subventionsorientierung ist nur bei geringen sonstigen Standortanforderungen, hoher Standortmobilität oder bei erfolgs- und finanzschwachen Unternehmen zu erwarten.
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