Die Absatzwirtschaft ist das Aufgabengebiet der Unternehmungsführung bezüglich der betrieblichen Funktion Absatz.
1. ein Tätigkeitsbereich der Unternehmung neben Produktionswirtschaft, Finanzwirtschaft, Personalwirtschaft usw. Sie umfaßt im wesentlichen das Aufspüren von Bedarf (Marktforschung) und seine Deckung. Dabei sind nötig: Absatzplanung, Produktgestaltung, Preispolitik, Werbung, Absatzorganisation, Absatz- und Konsumfinanzierung sowie Marketing. 2. die wissenschaftliche Forschung und Lehre über dieses Gebiet.
Der Begriff Absatzwirtschaft wird sowohl auf der makroökonomischen (gesamtwirtschaftlichen) als auch auf der mikroökonomischen (einzelbetrieblichen) Ebene verwendet. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht umfasst er die Bündelung und Institutionalisierung der Absatz- und Beschaffungsaktivitäten der Marktpartner. In diesem Sinne wird oftmals auch von Dislributionswirt-schaft bzw. von Distribution gesprochen.
Die betriebliche oder einzelwirtschaftliche Absatzwirtschaft kennzeichnet die Bündelung und Institutionalisierung der absatzmarktorientierten Aktivitäten eines Unternehmens. In diesem Sinne wird auch von Vertrieb gesprochen.
Werden die absatzmarktorientierten Aktivitäten eines Unternehmens nicht nur zur Deckung von Nachfrage, sondern auch zur »Produktion« von Nachfrage, d.h. zur aktiven Gestaltung von Absatzmärkten eingesetzt, wird von Marketing gesprochen. Mit diesem Marketingbegriff meint man das Absatzmarketing von Unternehmen (Business Marketing).
im institutionellen Sinn (als Gegensatz zur Be- schaffungs- und Produktionswirtschaft) alle Organe und Institutionen einer Volkswirtschaft, welche die Verwertung betrieblicher Leistungen auf Absatzmärkten betreiben oder fördern. Hierzu zählen insb. : • Verkaufsorgane der Industrie, • Handelsbetriebe, oft auch Absatzmittler genannt, • Absatzhelfer, d.h. selbständige Betriebe zur Unterstützung des Absatzprozesses (z.B. Marktforschungsinstitute, Werbeagenturen, Spediteure, Versicherungsgesellschaften, Marketing-Beratungsunternehmen, Messegesellschaften, Makler), • institutionalisierte Marktveranstaltungen (z.B. Messen, Ausstellungen, Auktionen, Warenbörsen). Im funktionellen Sinn umschliesst Absatzwirtschaft alle Entscheidungsprozesse zur Bewältigung von bei der Leistungsverwertung anfallenden Aufgaben.
von Erich Schäfer geprägter Begriff für die Gesamtheit aller Einrichtungen (institutionelle Interpretation) bzw. Bemühungen (funktionelle Interpretation), die der Übertragung von in der „Produktionswirtschaft“ hergcstellten Güter und Dienstleistungen an die Verwender produktiver oder konsumtiver Art gewidmet sind. Der Begriff Absatzwirtschaft umfaßt damit auch Einkaufsvorgänge bzw. Einkaufsorgane. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Absatzfunktionen (Handelsfunktionen) nicht nur von Absatzorganen, sondern auch von Beschaffungsorganen übernommen werden können. Im institutionellen Sinn gehören zur Absatzwirtschaft alle Organe und Institutionen einer Volkswirtschaft, welche die Verwertung betrieblicher Leistungen auf Absatzmärkten betreiben oder fördern. Hierzu zählen vor allem: - Verkaufsorgane der Industrie, - Handelsbetriebe, oft auch Absatzmittler genannt (Handel), - Absatzhelfer, d.h. selbständige Betriebe zur Unterstützung des Äbsatz- prozesses (z.B. Marktforschungsinstitute, Werbeagenturen, Spediteure, Versicherungsgesellschaften, Marketing-Bera- tungsunternehmen, Messcgesellschaften, Makler), - institutionalisierte Marktveranstaltungen (z.B. Messen, Ausstellungen, Auktionen, Warenbörsen).
”Die Gesamtheit aller Einrichtungen und Bemühungen, die der Übertragung von Gütern und Dienstleistungen der Produktionswirtschaft (im wesentlichen Landwirtschaft, Industrie, Handwerk) an die Verwender produktiver (Betriebe) oder konsumtiver Art (Haushaltungen) gewidmet sind. Soweit diese Verknüpfung zwischen Produktion und Verwertung vom Verwender ausgeht, schlägt sich dies in Einkaufsvorgängen, sonst aber vor allem in Verkaufsvorgängen nieder.” (Erich Schäfer)
Vorhergehender Fachbegriff: Absatzwerbung | Nächster Fachbegriff: Absatzziel
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|