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Abstimmungsverfahren

Regeln, mit denen in einer demokratischen Gesellschaftsordnung versucht wird, individuelle Präferenzen konsistent zu aggregieren. Bei Wahlen und Sachentscheidungen hängt es von den Abstimmungsregeln ab, inwieweit sich die Präferenzen der beteiligten Individuen in der Entscheidung manifestieren können. Insb. bei Sachentscheidungen besteht daher ein enger Zusammenhang mit der Wohlfahrtstheorie: Können individuelle Präferenzen zu einer widerspruchsfreien sozialen Wohlfahrtsfunktion aggregiert werden, wenn vorausgesetzt wird, dass das Aggregationsverfahren bestimmten Anforderungen genügt? Kenneth J. Arrow hat gezeigt, dass dies nicht möglich ist, wenn folgende Bedingungen gestellt werden:

(1)  Die soziale Wohlfahrtsfunktion soll für alle logisch möglichen Ordnungen individueller Präferenzen bestimmt sein.

(2)  Wenn alle Individuen eine Alternative einer anderen vorziehen, so soll dies auch für die Gesellschaft gelten.

(3)  Die soziale Wohlfahrtsfunktion soll die Alternativen konsistent ordnen (Transitivi- tätsannahme). (4)   Die gesellschaftliche Entscheidung zwischen zwei beliebigen Alternativen soll nur von den Präferenzen der Individuen bezüglich dieser beiden Alternativen abhängen. (5)  Kein Individuum darf "Diktator" sein, indem es bei der Wahl zwischen zwei Alternativen auch gegen den Willen der übrigen die soziale Rangordnung bestimmt. Arrows Unmöglichkeitstheorem besagt, dass auch die "Aggregation" durch Abstimmung zu Widersprüchen führen kann, etwa zu "zyklischen Mehrheiten", wie bei der einfachen Mehrheitsregel, d.h. das Ergebnis ist dann abhängig von der Reihenfolge der Abstimmungen, was zu Manipulationen und Instabilität führen kann. Modifiziert man einzelne der angeführten Bedingungen, um das Unmöglichkeitstheorem zu umgehen, so werden die Anforderungen entweder so einschränkend, dass das Problem trivial wird und/ oder kaum mehr etwas mit der Realität zu tun hat (wenn z.B. bestimmte Konstellationen der individuellen Präferenzen oder gar deren Übereinstimmung unterstellt werden müssen). Andere Schwierigkeiten ergeben sich, wenn - entgegen Bedingung (4) - durchaus realistisch die Bewertung nicht auf jeweils zwei Alternativen eingeschränkt wird, weil dann strategisches Wahlverhalten und Stimmentausch ins Spiel kommen. Die Analyse verschiedener Abstimmungsregeln zeigt, dass alle gewisse Vor- und Nachteile aufweisen. Die Einstimmigkeitsregel führt zwar unter der Voraussetzung, dass auch über den Kreis der zur Abstimmung zugelassenen Alternativen einstimmig befunden wird, zu pareto-op- timalen Ergebnissen und wurde daher von Knut Wickseil für kollektives Handeln empfohlen, nachteilig ist jedoch der langwierige Einigungsprozess. Bedeutung hat sie daher vor allem für die Verfassungsebene, wenn es um den Grundkonsens geht (Neue Politische Ökonomik). Am verbreitetsten ist die Mehrheitsent* Scheidung, die jedoch, wie das Arrow-Para- doxon belegt, den genannten Anforderungen nicht genügt. Gegenüber der Mehrheitsregel bietet sowohl das Rangsummen- als auch das Punktwahlverfahren (Borda-Regel) die Möglichkeit, die Intensität individueller Präferenzen zum Ausdruck zu bringen. Während dies beim Rangsummenverfahren innerhalb einer vorgegebenen Punktskala erfolgt, eröffnet das Punktwahlverfahren die Möglichkeit, eine vorgegebene Summe an Punkten beliebig auf verschiedene Alternativen zu verteilen. Insb. die Borda-Regel vermittelt jedoch starke Anreize, entgegen der wahren individuellen Präferenzordnung alle Punkte an die meistpräfe- rierte Alternative zu vergeben und gerät dann zur Mehrheitsentscheidung. Bei Zufallswahlen wird über die zur Abstimmung anstehenden Alternativen in einem zweistufigen Verfahren entschieden. Im ersten Schritt wird über die zur Wahl stehenden Vorschläge abgestimmt. Das Abstimmungsergebnis entscheidet allerdings noch nicht endgültig darüber, welche Alternative verwirklicht wird, sondern bestimmt lediglich die Wahrscheinlichkeit, mit der die jeweiligen Vorschläge zur Durchführung gelangen. Die Entscheidung selbst wird erst im zweiten Schritt per Auslosung getroffen, bleibt also dem Zufallsprinzip überlassen, wobei jedoch die Verteilung der Lose dem Abstimmungsergebnis entspricht (mit Stimmenanteilen gewichtetes Losverfahren). In der jüngeren Vergangenheit sind weitere, neue Abstimmungsmechanismen vorgeschlagen worden: Abstimmung mittels Veto, bei der nacheinander die am wenigsten präferier- ten Alternativen eliminiert werden; Abstimmung mittels Versicherung, bei der nicht zum Zuge kommende Minderheiten durch Kompensationszahlungen entschädigt werden; Abstimmung mittels Steuern, bei der die Begünstigten eines Abstimmungsergebnisses steuerlich be-, die Geschädigten steuerlich entlastet werden. Diese neuen Abstimmungsverfahren weisen Vorzüge insb. gegenüber der einfachen Mehrheitsregel auf: Die Intensität der Präferenzen wird berücksichtigt, die Wahrscheinlichkeit, dass die wahren Präferenzen geoffenbart werden, erhöht, die Wahrscheinlichkeit willkürlicher Abstimmungsergebnisse verringert und ein höheres Mass an Minderheitenschutz gewährleistet. Ihr gemeinsamer Nachteil liegt jedoch darin, dass sie gegenüber einfachen Mehrheitsentscheidungen für den Wähler schwerer durchschaubar, zeitaufwendiger und teurer sind.

Literatur: Frey, B. S., Wohlfahrtsökonomik III: Wahlverfahren, in: HdWW, Bd. 9, Stuttgart u.a. 1982, S. 494 ff. Frey, B.S., Theorie demokratischer Wirtschaftspolitik, München 1981.

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