[s.a. Handelsformen, kodifizierte; Handelsmittler; Kontraktmarketing] Agentur- und Kommissionsagentursysteme sind vertragliche Vertriebssysteme, die einheitliche Endverbraucherpreise garantieren, d.h. sie haben eine faktische Preisbin-dungswirkung (Preisbindung). Bei Agentur- bzw. Kommissionsagenturvertragssystemen besteht für den Hersteller die Verpflichtung zur Rücknahme der Ware. Damit liegt das volle Produktions- bzw. Einkaufsrisiko beim Lieferanten (»Ladenhüterproblem«). Zudem obliegt dem Lieferanten die Finanzierung der Agenturware (vgl. Liebmann/Zentes, 2001, S. 368f.).
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