Die Handelsvermittlung stellt keine selbstständige Handelsstufe dar, sondern sie liegt vor, wenn Betriebe ausschließlich bzw. überwiegend Fremdgeschäfte tätigen, d.h., sie tätigen Handel in fremdem Namen auf fremde Rechnung (vgl. Liebmann/Zentes, 2001, S. 368).
Handelsvermittlung tritt in zwei Basisformen auf (vgl. Liebmann/Zentes, 2001, S. 368f.):
- »Down-Stream«-Vermittlung: Handelsmittler vermitteln im Auftrag geeignete Käufer für die Waren ihrer Auftraggeber.
- »Up-Stream«-Vermittlung: Handelsmittler vermitteln geeignete Lieferanten für ihre Auftraggeber (z.B. Einkaufsorganisationen von Verbundgruppen).
Bei der Handelsvermittlung »Down-Stream« unterscheidet man wiederum:
- Handelsvermittlung auf Großhandelsebene (Kunden und Auftraggeber sind
Unternehmen):
- Handelsvertreter (ständige Vermittler)
- Handelsmakler (Auftraggeber wechseln)
- Handelsvermittlung auf Einzelhandelsebene (Kunden sind private Verbraucher):
- Versandhandelsvertreter
- Agenturen.
Eine Übersicht über die unterschiedlichen Formen der Handelsvermittlung gibt Übersicht 55.
im Außenhandel. Spezieller Waren- und Leistungsvermittler. Der H. i. A. (Absatzmittler oder Handelsvertreter im Außenhandel) ist für ein oder mehrere Unternehmen tätig (die kein firmeneigenes Distributions- bzw. Einkaufsnetz in anderen Ländern haben bzw. nicht überall auf dem Weltmarkt selbst vertreten sein können). Er ist an das ihn beauftragende Unternehmen gebunden; je nach Vermittlungsfunktion und Vermittlungsvertrag mehr oder minder fest. H. i. A. sind Auslandsagenten (Außenhandelsvertreter), Cif-Agenten, Handelsmakler, Kommissionäre für den Einkauf bzw. Verkauf.
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