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Akkordlohnschein

dient der Akkordlohnerfassung. Für jeden ausgeführten Arbeitsgang werden Akkordlohnscheine erstellt. Diese sollten folgende Angaben enthalten: Nummer des ausführenden Arbeiters, der Kostenstelle und der Kostenart, ferner die abgelieferte Stückzahl, die Vorgabezeit pro Stück, den Minutenfaktor, den Lohnbetrag, die Abrechnungsperiode und die Unterschrift des Meisters. Durch diese Angaben ist eine kostenstellen- und kostenträgerweise Abrechnung und Kontrolle der Akkordlohnkosten im Rahmen der Personalkostenkontrolle möglich (vgl. dazu das Beispiel bei Akkordlohnerfassung).

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