Ist im eigentlichen Minderheitsschutz: rechtl. u. betriebswirtschaftl. Aspekte, von letzteren die wichtigsten Komplexe:
a) Gewährleistung einer Mindestausschüttung durch geeignete Bewertungsvorschr., begrenzte Rücklagenbildung (§ 58 AktG), spezielle Anfechtungsmöglichk. gem. § 254 AktG.
b) Informationsrechte: Publizitätspflicht der Aktiengesellschaft (AG) in Verbindung mit Gliederungsvorschr. (Sanktion Nichtigkeit gem. § 256 AktG) sowie Mindestinhalt Gesch. Ber. u. Grund satz, möglichst sicheren Einblick zu gewähren, Fragerecht in Hauptversammlung.
c) Sonderprüfung § 142 AktG.
d) Besonderer Schutz bei Abhängigkeit: gesonderter Ausweis von Positionen bei Verbundenen Unternehmen: bei vertragl. geregelter Einflußnahme angemessener Ausgleich u. Abfindung ($S 304, 305 AktG) mit erleichternden Vorschriften für GerichtsverIfahren; ohne Vertrag Schadenerfeatzpfl. gem. S 117 AktG, Einflußbegrenzung nach § 311 AktG, Abhängigkeitsbericht (S 312 AktG), Sonderprüfung (§315 AktG), auch bei formwechselnder Umwandlung spezieller Rechtsschutz.
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