Umweltbelastungen aus früheren Jahren, die z.B. durch stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle, wilde Ablagerungen, Ablagerungen umweltgefährdender Produktionsrückstände, ehemalige Industriestandorte, defekte Abwasserkanäle, abgelagerte Kampfstoffe, unsachgemässe Lagerung wassergefährdender Stoffe oder andere Bodenkontaminationen entstehen. Die Zahl der Verdachtsstandorte, die darauf untersucht werden müssen, ob die eingelagerten Stoffe die Umwelt gefährden, wird allein in den alten Bundesländern auf etwa 35000 geschätzt, wovon etwa 30000 Altdeponien und 5000 ehemalige Industriestandorte sein dürften (defekte Leitungen und Ab- wassserkanäle nicht berücksichtigt). In den neuen Bundesländern wird diese Zahl auf ca. 50000 geschätzt. Die Kosten für eine Sanierung und Überwachung der Altablagerungen werden für die neuen wie für die alten Bundesländer auf je zwischen 30 und 100 Mrd. DM geschätzt. Mit Hilfe einer bundesweiten Abfallabgabe bzw. länderspezifischen Sonderabfallabgaben sollen Teilbeträge für diese Altlastensanierung erhoben werden. Literatur: Wicke, L., Umweltökonomie, 3. Aufl., München 1991.
1. Bodenverunreinigungen durch ehemalige Produktionsstätten, Tankstellen, Lakkierfirmen, Schrotthändler, Kasernen, Depots und Truppenübungsplätze, Aufschüttungen und Mülldeponien. Die Zahl der Schadstoffe aufweisenden sog. Altstandorte wird in Deutschland auf 100 000 geschätzt. Die daraus resultierenden Gefahren für Gesundheit und Ökosystem sowie die Kosten der Sanierung sind weitgehend unbekannt. Die Verursacher der Altlasten sind meist nicht greifbar und gegebenenfalls finanziell überfordert. Deshalb fallen die Altlasten gewöhnlich als Gemeinlast den öffentlichen Haushalten zu.
2. Unter Altlasten werden darüber hinaus auch finanzielle Altschulden verstanden. P.E.
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