Die ambulante ärztliche (und zahnärztliche) Versorgung erfolgt überwiegend durch niedergelassene Ärzte, die zu den sog. freien Berufen zählen. Betriebsärzte, Gesundheitsämter und der medizinische Dienst spielen vergleichsweise eine unbedeutende Rolle. Die niedergelassenen Ärzte stehen im Mittelpunkt der medizinischen Versorgung, da sie für den Versicherten die erste Anlaufstelle bei Krankheit sind. Sie veranlassen durch ihre Entscheidungen die Höhe der Gesundheitsausgaben, da sie Krankheit definieren, Arbeitsruhe verordnen, den Umfang der Diagnose festlegen und den Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverbrauch bestimmen. Auch die Krankenhauseinweisung läuft vorwiegend über sie; die Kassenärzte verursachen durchschnittlich das Vierfache ihrer Honorareinnahmen. Zu den Hauptproblemen der ambulanten Versorgung zählt der Anstieg der Zahl niedergelassener Ärzte, ihre Aus-, Fort- und Weiterbildung, ihre fachliche Zusammensetzung (Allgemein-/ praktische Ärzte, spezialisierte Gebietsärzte), die Honorierungssysteme, die Mengenentwicklung bei gegebener Gesamtvergütung (Beitragssatzstabilität) sowie die Qualitätssicherung. Literatur: Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, Jahresgutachten 1988, Medizinische und ökonomische Orientierung, Baden-Baden 1988, Kap. BI.
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