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ambulanter Handel

Im Gegensatz zum stationären Handel Bezeichnung für Haustürgeschäfte, Markthandel, Straßenhandel, Wandergewerbe und fliegende Händler.

Teil des Einzelhandels. Er ist nicht an feste Standorte und offene Verkaufsstellen gebunden. Zum ambulanten Handel gehören Hausierer (Wanderhandel), die private Haushalte aufsuchen und die angebotenen Waren mit sich führen, Markthandel (wichtigster Teil die Wochenmärkte, daneben Weihnachtsmärkte u.a.), Strassenhandel (Obstkarren) und der Handel ab Verkaufswagen, deren Inhaber teils als Spezialisten Frischwaren (Obst, Gemüse, Eier, Fische und sonstige Waren) oder Tiefkühlkost (Tiefkühl-Heimdien- ste) anbieten, teils grössere Sortimente führen und vorzugsweise in Regionen mit dünnem Einzelhandelsnetz zu finden sind (mobile Supermärkte).

Sammelbegriff für jene Betriebsformen des Einzelhandels, bei denen im Gegensatz zum stationären Einzelhandel die jeweils geführten Waren entweder an wechselnden bzw. halbfestcn Standorten (vgl. Markt­handel, Straßenhandel, Verkaufswa­gen) oder im Umherziehen (vgl. Hausier­handel) zum Kauf angeboten werden. Die Handels- und Gaststättenzählung 1985 (Handelszensus) weist diesen Einzelhan­delszweig mit rd. 23.000 Arbeitsstätten und rd. 48.000 Beschäftigten sowie mit rd. 5,0 Mrd. EUR Gesamtumsatz für das Geschäfts­oder Kalenderjahr 1984 aus, was einem An­teil von rd. 1 % am Gesamtumsatz des insti­tutioneilen Einzelhandels entspricht. Der funktionelle Umsatz des ambulanten Han­dels - und damit seine eigentliche Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit Gü­tern des täglichen Bedarfs, insb. mit Lebens­mitteln - dürfte indes wesentlich höher ein­zuschätzen sein, da die entsprechenden Umsätze der Handwerks- und Landwirt­schaftsbetriebe im Handelszensus unbe­rücksichtigt bleiben, und die nur gelegentlich ambulanten Handel betreibenden Handels­betriebe schwerpunktmäßig dem statio­nären Einzelhandel zugerechnet werden, von den Warenumsätzen des Schaustellerge­werbes ganz abgesehen. Es verwundert da­her nicht, wenn demgegenüber die BBE-Unternehmensberatung, Köln, - wenn auch ohne Erläuterung des Untersuchungsansat­zes und der Datenquellen - die Zahl der am­bulanten Handel betreibenden Unterneh­men mit rd. 250.000 angibt (Hausier-, Stra­ßen- und Markthandel, Schaustellergewer­be) und den Gesamtumsatz für 1987 mit rd. 15 Mrd. EUR beziffert und dies noch unter Ausgrenzung der Verkaufswagen und Verkaufsschiffe.   

Bei dieser Form des Handels werden Waren an wechselnden Standorten verkauft (z. B. Wochenmärkte, Straßenhandel) oder gekauft (z. B. Aufkaufhandel). Gegensatz: stationärer Handel. Vgl. fliegender Händler.

Sammelbezeichnung für die verschiedenen - Betriebsformen des Einzel­handels, die Waren mit Hilfe von standortun­abhängigen und standortungebundenen mobilen Verkaufseinrichtungen (im Gegensatz zum stati­onären Einzelhandel) absetzen. Im einzelnen wird unterschieden zwischen
1. dem Markthan­del (Straßen- und Wochenmärkte),
2. dem mobi­len Straßenhandel,
3. dem zentrumorientierten Straßenhandel (Straßenhandel, der längere Zeit an einem festen Standort verweilt) und
4. dem Hausierhandel.

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