Anderserlöse und Anderskosten sind Begriffe aus dem Rechnungswesen. Anderserlöse sind diejenigen Erlöse, denen Erträge nicht in derselben Höhe gegenüberstehen; z. B. können Lagerbestände in der Buchführung (Bewertung nur mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten) in einer anderen Höhe als in der Kostenrechnung (Bewertung z. B. mit Marktpreisen) wertmäßig angesetzt werden. Anderskosten sind hingegen diejenigen Kosten, denen Aufwendungen nicht in derselben Höhe gegenüberstehen; z. B. werden in der Buchführung Abschreibungen in einer anderen Höhe als in der Kostenrechnung vorgenommen.
Anderskosten sind ein von Erich Kosiol geprägter Begriff für die Aufwendungen, die kalkulatorisch Kosten sind, aber in der Kostenrechnung in ihrer Höhe "anders" als der Aufwand in der Erfolgsrechnung verrechnet werden.
Es sind Erlöse, denen Erträge in anderer Höhe gegenüberstehen, z.B. Bewertung von Bestandserhöhungen mit von den Herstellungskosten abweichenden Herstellkosten.
Anderskosten sind in der Kostenrechnung Kosten, denen Aufwände in anderer Höhe gegenüberstehen .
Dazu zählt z.B.
- die kalkulatorische Abschreibung, die die buchhalterische Abschreibung ersetzt
- kalkulatorische Wagnisse (Schadensfälle)
Anderskosten sind Kosten, denen Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht. Sie bilden zusammen mit den Zusatzkosten die kalkulatorischen Kosten (Abgrenzung).
Beispiel: Die kalkulatorische Verzinsung des Fremdkapitals kann von den tatsächlich gezahlten Fremdkapitalzinsen abweichen (kalkulatorische Zinsen).
Die kalkulatorischen Abschreibungen können leistungsabhängig, die bilanziellen Abschreibungen zeitabhängig sein. Die tatsächlichen Wagnisverluste können andere als die kalkulatorischen Wagnisse sein.
Siehe auch: Zusatzkosten, Abgrenzung , kalkulatorische Kosten, Kostenartenrechnung, Zusatzerlöse, Grunderlöse, Kalkulatorische Erlöse.
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