Körperschaft des öffentlichen Rechts, der die Apotheker eines Bundeslandes als Pflichtmitglieder angehören. Den Wirtschaftskam- mern obliegt es, in Selbstverwaltung die beruflichen Belange der Apotheker zu wahren, die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen, bei Streitigkeiten zu vermitteln, den öffentlichen Gesundheitsdienst zu unterstützen und Fürsorgeeinrichtungen zu unterhalten. In der Bundesrepublik bestehen aufgrund von Landesgesetzen 17 Landesapothekerkam- mern, die auf Bundesebene für kammerüber- greifende Aufgaben die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern (Bundesapo- thekerkammer) als privatrechtliche Vereinigung mit Sitz in Frankfurt a.M. gebildet haben.
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