Flexibilisierung des Arbeitssystems, wobei bewegliche Betriebszeiten zur entscheidenden Bezugsgrösse werden. Im einzelnen umfasst Arbeitsflexibilisierung: • Wahlmöglichkeit für Lage und Dauer der Arbeitszeit sowie Neueinteilung der Arbeitswoche oder des Arbeitsmonats; Jahresarbeitszeitregelung und erweiterte Systeme der gleitenden Arbeitszeit bieten entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten; • eine flexible Technik mit schnell umrüstbaren Strukturen; • eine flexiblere Arbeitsorganisation mit differenzierteren und beweglicheren Beschäftigungsstrukturen auch im Hinblick auf Qualität und vielfältige Einsetzbarkeit der Mitarbeiter; • unterschiedliche Beschäftigungsformen wie Vollzeit- und Teilzeitarbeit; Selbständige im Betrieb, selbständige Gruppen als Unternehmen im Unternehmen; • Entwicklung zur Kern- und Randbelegschaft innerbetrieblicher Arbeitsmarkt) durch Auslagerung von Arbeiten, die nicht unmittelbar mit der eigenen Leistung bzw. dem eigenen Produktionsprozess verbunden sind (z.B. Wartung, Reinigung oder Konstruktion); Auslagerung der Personalreserve in die überbetriebliche Beschäftigung (Zeitarbeit); • ein flexibles und individuelles Entlohnungs- bzw. Kapital- und Ertragsbeteiii- gungssystem, in denen Arbeit nicht nur nach Zeit, sondern auch nach Ergebnis und Funktion vergütet wird; • Team- und Gruppenorientierung als Voraussetzung für autonome oder teilautonome Betriebseinheiten bei mehr Mitwirkung und Mitverantwortung der Mitarbeiter; • ein beweglicheres Arbeits- und Sozialrecht mit einer Vielzahl von Tariföffnungsklau- seln; eine neue Tarifpolitik mit einer Vielzahl von Öffnungsklauseln für Betriebsvereinbarungen. Bedingungen tür eine Arbeitstlexibilisie- rung sind: • Kleine, überschaubare Betriebsabteilungen und Einheiten, Einrichtung von Gruppenarbeitsplätzen; • Überprüfung der Aufbau- und Ablauforganisation, um mit den computergesteuerten Arbeitsprozessen in Einklang zu kommen; • Einrichtung von Rundtaktbändern mit mehreren Arbeitsgängen für bewegliche Arbeitsgruppen sowie Rundtaktmaschi- nen für einen kompletten Arbeitsgang, die von einzelnen Arbeitnehmern, unabhängig vom Gesamtprozess, bedient werden können; • eine neue Qualität der Führung, befähigt zum Umgang mit mündigen, selbstbewussten und mitverantwortlichen Arbeitnehmern in heterogenen, beweglichen Beschäftigungsstrukturen ; • die Regelungsdichte durch Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Organisationsanweisungen und Führungsrichtlinien müssen überprüft und der Handlungsspielraum vergrössert werden.
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