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Arbeitsflexibilisierung

Flexibilisierung des Arbeitssystems, wobei bewegliche Betriebszeiten zur entscheidenden Bezugsgrösse werden. Im einzelnen umfasst Arbeitsflexibilisierung: •   Wahlmöglichkeit für Lage und Dauer der Arbeitszeit sowie Neueinteilung der Arbeitswoche oder des Arbeitsmonats; Jahresarbeitszeitregelung und erweiterte Systeme der gleitenden Arbeitszeit bieten entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten; •   eine flexible Technik mit schnell umrüstbaren Strukturen; •   eine flexiblere Arbeitsorganisation mit differenzierteren und beweglicheren Beschäftigungsstrukturen auch im Hinblick auf Qualität und vielfältige Einsetzbarkeit der Mitarbeiter; •   unterschiedliche Beschäftigungsformen wie Vollzeit- und Teilzeitarbeit; Selbständige im Betrieb, selbständige Gruppen als Unternehmen im Unternehmen; •   Entwicklung zur Kern- und Randbelegschaft innerbetrieblicher Arbeitsmarkt) durch Auslagerung von Arbeiten, die nicht unmittelbar mit der eigenen Leistung bzw. dem eigenen Produktionsprozess verbunden sind (z.B. Wartung, Reinigung oder Konstruktion); Auslagerung der Personalreserve in die überbetriebliche Beschäftigung (Zeitarbeit); •   ein flexibles und individuelles Entlohnungs- bzw. Kapital- und Ertragsbeteiii- gungssystem, in denen Arbeit nicht nur nach Zeit, sondern auch nach Ergebnis und Funktion vergütet wird; •   Team- und Gruppenorientierung als Voraussetzung für autonome oder teilautonome Betriebseinheiten bei mehr Mitwirkung und Mitverantwortung der Mitarbeiter; •   ein beweglicheres Arbeits- und Sozialrecht mit einer Vielzahl von Tariföffnungsklau- seln; eine neue Tarifpolitik mit einer Vielzahl von Öffnungsklauseln für Betriebsvereinbarungen. Bedingungen tür eine Arbeitstlexibilisie- rung sind: •   Kleine, überschaubare Betriebsabteilungen und Einheiten, Einrichtung von Gruppenarbeitsplätzen; •   Überprüfung der Aufbau- und Ablauforganisation, um mit den computergesteuerten Arbeitsprozessen in Einklang zu kommen; •   Einrichtung von Rundtaktbändern mit mehreren Arbeitsgängen für bewegliche Arbeitsgruppen sowie Rundtaktmaschi- nen für einen kompletten Arbeitsgang, die von einzelnen Arbeitnehmern, unabhängig vom Gesamtprozess, bedient werden können; •   eine neue Qualität der Führung, befähigt zum Umgang mit mündigen, selbstbewussten und mitverantwortlichen Arbeitnehmern in heterogenen, beweglichen Beschäftigungsstrukturen ; •   die Regelungsdichte durch Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Organisationsanweisungen und Führungsrichtlinien müssen überprüft und der Handlungsspielraum vergrössert werden.    

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