Arbeitsschutzgesetze sind Normen, die dem Arbeitgeber öffentlichrechtliche Pflichten auferlegen, um die von der Arbeit für den Arbeitnehmer ausgehenden Gefahren zu beseitigen oder zu mindern. Die wichtigsten Bereiche des Arbeitsschutzrechtes sind der Arbeitszeitschutz und der Arbeitssicherheitsschutz oder Betriebs, Ges und heits und Gefahrenschutz. Das allgemeine Arbeitszeitrecht ist in der Arbeitszeitordnung (AZO) geregelt, deren Vorschriften die Höchstdauer der täglichen, u. U. wöchentlichen oder 14tägigen Arbeitszeit betreffen. In der AZO finden sich Vorschriften zur zeitlichen Lage der Arbeit innerhalb der Tageszeit, zur Nachtarbeit, zu Arbeitspausen und Ruhezeiten sowie n Ergänzung zu Bestimmungen der Gewerbeordnung (GwO) zu Sonn und Feiertagsarbeit. Zum Arbeitsschutz gehören auch die Bestimmungen des Ladenschlußgesetzes (LadschlG). Zusätzliche Arbeitszeitschutzbestimmungen enthalten das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Schwerbehin83 dertengesetz (SchwbG) und das Heimarbeitsgesetz (HAG). Im Mittelpunkt des Arbeitssicherheitsschuztes stehen Vorschriften zur Verhütung von Betriebsunfällen. Die allgemeinsten Schutzvorschriften enthalten das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, § 618 f.) und das Handelsgesetzbuch (HGB, § 62). Darin wird die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zum Schutz des Arbeitnehmers gegen Gefahr für Leben und Ges und heit am Arbeitsplatz festgeschrieben. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) sind Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen und ein Arbeitsschutzausschuß zu bilden. Die GwO enthält in den §§ 120 a ff. zahlreiche Bestimmungen, die menschenwürdige Arbeitsbedingungen sichern sollen; es werden Anforderungen hinsichtlich Belüftung, Beheizung, Ausstattung von sanitären Anlagen, Aufenthaltsräumen usw. gestellt. Die Arbeitsstättenverordnung (AStVO) regelt die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Umgebung. Das MuSchG enthält Arbeitsschutzbestimmungen in Form von Beschäftigungsverboten für werdende Mütter und das JArbSchG besondere Vorschriften zur Unterweisung Jugendlicher über betriebliche Gefahren. Weitere Bereiche des Arbeitsschutzrechtes sind der Entgeltschutz (MuSchG, HAG) und der besondere Kündigungsschutz (MuSchG, SchwbG, HAG).
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