Spezialgebiet des Arbeitsrechts, gehört zum Arbeitsschutzrecht. Rechtsgrundlage ist das Arbeitszeitgesetz mit zahlreichen Sonderregelungen. Im Arbeitszeitgesetz wird die zulässige Höchstarbeitszeit für erwachsene Arbeitnehmer auf eine regelmäßige werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden festgelegt. Die Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Zeitausgleich geschaffen wird. Auch die Lage der Pausen und die Dauer der Ruhezeiten, Nacht- und Schichtarbeit sowie ein allgemeines Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit sind geregelt. Ausnahmen können zugelassen werden. Die Festsetzung der allgemeinen betrieblichen Arbeitszeit unterliegt der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats (Betriebsverfassungsgesetz). Die Einhaltung des Arbeitszeitschutzes wird durch die Gewerbeaufsicht überwacht. Das Beschäftigungsförderungsgesetz enthält u. a. Regelungen über Teilzeitarbeit, Jobsharing und kapazitätsorientierte Arbeitszeit. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt den besonderen Arbeitszeitschutz jugendlicher Arbeitnehmer.
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