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Arbeitssicherheitsrecht

Spezialgebiet des Arbeitsrechts. Die Aufsicht über die Arbeitssicherheitsvorschriften obliegt den Gewerbeaufsichtsbehörden im Bereich des materiellen Arbeitsschutzrechts und den Berufsgenossenschaften im Bereich der Unfallverhütung. Die Gewerbeaufsichtsbehörden erfüllen einen verfassungsrechtlichen Auftrag, für den Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer zu sorgen. Die Berufsgenossenschaften sind nach dem Sozialversicherungsrecht für den Unfallschutz und die Verhütung von Berufskrankheiten zuständig. Die Verletzung der Arbeitssicherheitsbestimmungen wird als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet.

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