Innerhalb der Organisation die dauerhaft wirksame Verpflichtung, bestimmte Tätigkeiten auszuführen, um ein definiertes Ziel zu erreichen (meist die Erbringung einer Sollleistung). Die Aufgabenanalyse umfasst die systematische Zerlegung der Gesamtaufgabe in ihre Teilaufgaben, bis diese zu Elementaraufgaben werden, die sinnvollerweise nicht weiter untergliedert werden können. Meist ist diese Grenze dort erreicht, wo die Aufgaben nurmehr einer einzelnen Person zugeordnet werden können. Die Aufgabenanalyse geht dabei nach sachlichen (Verrichtung, Objekt) und formalen Merkmalen (Rang, Phase, Zweckbeziehung) vor: a) Verrichtung beschreibt die Art der Leistung, die zu erbringen ist. b) Objekt beschreibt die Art des Gegenstands, an dem verrichtet werden soll, hierbei gibt es materielle und immaterielle Objekte. c) Rang trennt Entscheidungsund Ausführungsaufgaben voneinander ab. d) Phase unterscheidet die Planung, die Realisation und die Kontrolle von Aufgaben. e) Zweckbeziehung teilt die Aufgabe den zentralen (Zweck-) oder unterstützenden (Verwaltungs-) Aufgaben zu. Die Aufgabenanalyse wird in der Arbeitsanalyse fortgesetzt. Anschließend werden die Teilaufgaben zu sinnvollen, verteilungsfähigen Aufgabenbündeln kombiniert. Dies geschieht in der Aufgabensynthese. Im Ergebnis kommt es dadurch zu einer Stellen- und Abteilungsbildung. Als Kriterien der Synthese werden die Merkmale Aufgabenträger (Person), Sachmittel (-ausstattung), Zeit (Terminierung) und Raum (Lokalisierung) zugrunde gelegt. Dies kann nach zwei Grundprinzipien erfolgen: 1) In derAufgabenzentralisation erfolgt die Zusammenfassung von Teilaufgaben, die hinsichtlich eines Merkmals gleichartig sind (Artenteilung). Diese verwandten Aufgaben werden dann in einer Person/Stelle/Abteilung gebündelt. So sind in der Aufgabe »Rezeption« so verschiedenartige Teilaufgaben wie Telefonzentrale, Besucherempfang, Posteingang, Pflege der Empfangshalle etc. vereinigt. 2) In der Aufgabendezentralisation erfolgt die Trennung von Teilaufgaben, die hinsichtlich eines Merkmals gleichartig sind (Mengenteilung). Diese gleichen Aufgaben werden dann auf mehrere Personen/ Stellen/ Abteilungen verteilt. So wird die Aufgabe »Debitorenbuchhaltung« aufgeteilt nach den Anfangsbuchstaben der jeweiligen Kunden, für die gleichartige Tätigkeiten durchgeführt werden. Die Arbeitssynthese fasst die Teile zu Arbeitsprozessen zusammen. Notiz eines zu einem Aufgabegeschäft berechtigten Börsenmaklers (Aufgabemakler), die der Bestätigung eines Aufgabegeschäfts dient.
Eine Aufgabe wird in der Organisationslehre als eine auf Dauer durch physische oder geistige Aktivitäten zu erfüllende Verhaltenserwartung definiert. Da organisatorische Gestaltungsmaßnahmen letztlich in der Übertragung von Aufgabe auf Aufgabenträger bestehen, ist die Aufgabe das zentrale organisatorische Element. Inhalt von Aufgabe ist die Festlegung von Verrichtungen an Ausgangsobjekten in Hinblick auf ein anzustrebendes Zielobjekt. Die komplexe Gesamtaufgabe eines Systems ist Ausgangspunkt organisatorischer Gestaltungsmaßnahmen, die im wesentlichen aus der Übertragung von Aufgabenkomplexen auf Personen (Aufbauorganisation, Stellenbildung) und der Festlegung von Zeit und Raum der Aufgabenerfüllung (Ablauforganisation) bestehen. Jede Aufgabe ist Teil einer Aufgaben erfüllungssituation, die bestimmt wird durch: die zu erfüllende Aufgabe, den Aufgabenträger, das Sachmittel, das zur Aufgabenerfüllung eingesetzt wird, die Interdependenz, die zu anderen Aufgabenerfüllungsvorgängen besteht.
(task) vom Individuum übernommener (betrieblicher) Auftrag, der als Handlungsziel das Arbeitshandeln (mit) bestimmt. Aufgaben sollten aus arbeitspsychologischer Sicht u.a. vielfältig, ganzheitlich und bedeutsam sein.
Eine Aufgabe ist die dauerhaft wirksame Verpflichtung, bestimmte Tätigkeiten auszuführen, um ein definiertes Ziel zu erreichen (Erbringung einer Sollleistung). Bestimmungsmerkmale der Aufgabe sind: was, woran, wer, womit, wann und wo etwas zu tun ist. Siehe auch Ablauforganisation und Aufbauorganisation, jeweils mit Literaturangaben.
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