gibt eine Anleitung für die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildungsinhalte, also für die Erarbeitung des Ausbildungsplanes für den einzelnen Auszubildenden (Berufsordnungsmittel). Dabei fächert der Ausbildungsrahmenplan die im Ausbildungsberufsbild global umschriebenen Lernbereiche in einzelne Kenntnisse und Fertigkeiten auf; diese sind sachlich und zeitlich gegliedert. Die im Ausbildungsrahmenplan umschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen vollständig vermittelt werden; der Betrieb ist jedoch nicht an die vorgesehene sachliche und zeitliche Abfolge der Ausbildungsinhalte gebunden. Eine vom Ausbildungsrahmenplan abweichende Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist insb. dann zulässig, wenn eine berufs- feldbezogene Grundbildung vorausgegangen ist oder betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
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