Nach dem Berufsbildungsgesetz hat die Berufsausbildung die Aufgabe (das Sachziel), eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. Formalziel der Berufsausbildung ist aus der Sicht des Betriebes primär die Gewinnung eines für die Arbeit in diesem Betrieb qualifizierten Nachwuchses. Sie dient damit der Deckung des Personalbedarfs zur Erreichung der angestrebten Organisationsziele (Ausbildungsbedarf). Vom einzelnen Auszubildenden her gesehen besteht das Formalziel der Berufsausbildung vor allem in der Vorbereitung auf einen bestimmten Beruf, in dem er nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung gegen Entgelt tätig werden und sich weiterentwickeln kann. Der Berufsanfänger nimmt damit an den ökonomischen und sozialen Möglichkeiten und Chancen dieses Berufes teil; er gewinnt daraus Einkommen, Sozialprestige und persönliche Entfaltungsmöglichkeiten zur Befriedigung seiner Grundbedürfnisse. Die Forderung nach einer breiten beruflichen Qualifikation entspricht gesamtwirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Überlegungen. Sie dient auch den einzelbetrieblichen Belangen und den Interessen der Auszubildenden.
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