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Bankleitzahl (BLZ)

Die Bankleitzahl dient der Automatisierung und Vereinfachung des Zahlungsverkehrs zwischen Banken. Jedem inländischen Kreditinstitut ist eine solche achtstellige Ziffernfolge ähnlich einer Postleitzahl zugewiesen, anhand derer man die Bank auch ohne Kenntnis ihres Namens identifizieren kann.

Die Kennzeichnung der im Zahlungsverkehr tätigen inländischen Banken erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Kreditgewerbe und der Deutschen Bundesbank. Für die Zuteilung, Änderung und Rücknahme der Bankleitzahlen ist die Bundesbank zuständig. Die Bankleitzahl ist zugleich die Girokontonummer der jeweiligen Kreditinstitutsniederlassung bei der Bundesbank. Bei der Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs im Gironetz der Deutschen Bundesbank wird das durch die Bankleitzahl gekennzeichnete Girokonto angesteuert.

Die Deutsche Bundesbank hat 1970 in Zusammenarbeit mit der Kreditwirtschaft zum Zweck der Optimierung des zwischenbetrieblichen unbaren Zahlungsverkehrs neue Bankleitzahlen eingeführt. Dieses System wurde nach der Vereinigung den neuen Gegebenheiten angepaßt. Die Bankleitzahl setzt sich aus acht Stellen zusammen und ist wie folgt strukturiert:
1. Stelle:
Clearing-Gebiet
1.+ 2. Stelle:
Clearing-Bezirk
1.+ 2. + 3. Stelle:
Nummer des Bankplatzes oder Bankbezirks
4. Stelle:
Netznummer (Bankengruppe)
0 Deutsche Bundesbank
1 Postgiroämter sowie sonstige Kreditinstitute, soweit nicht unter 2-9 erfaßt
2 Regional, Lokal, Branchebanken
3 Privatbankiers
4 Commerzbank
5 Sparkassen und Girozentralen
7 Deutsche Bank
8 Dresdner Bank
9 Kreditgenossenschaften und ihre Zentralbanken
5.+ 6. Stelle:
Bankniederlassungen mit Girokonto bei der LZB oder Bundesbank. Art der Nummerierung gibt Hinweis ob der Sitz des Instituts Bankplatz oder Nebenplatz ist.
7.+ 8. Stelle:
Bankinterne Niederlassungsnummer

Die ersten sechs Stellen bilden zugleich die Kontonummer des Kreditinstituts bei der zuständigen Landeszentralbank.

Numerische achtstellige Ziffer zur eindeutigen Bezeichnung eines Kreditinstituts insbesondere im Zahlungsverkehr. Die vierte Stelle ist nach den Bankengruppen gegliedert. Die Angabe der Bankleitzahl ist bei Aufträgen im elektronischen Zahlungsverkehr zwingend.

Jedes Kreditinstitut und fast jede Bankstelle eines Instituts hat in der Bundesrepublik eine eigene Nummer, die achtstellige Bankleitzahl. Sie entspricht in ihrer Funktion etwa der Postleitzahl. Sie soll dazu beitragen, Zahlungsverkehrsaufträge schnell und reibungslos an den richtigen Adressaten zu bringen.



Bankleitzahlen sind achtstellig und mit der Postleitzahl vergleichbar. Jedem deutschen Kreditinstitut ist eine Bankleitzahl zugeordnet, die die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erleichtert.

(BLZ). Achtstellige Nummernfolge, mit der ein bestimmtes Geld- und Kreditinstitut identifiziert werden kann. In Deutschland wurde die BLZ 1970 von der Deutschen Bundesbank in Zusammenarbeit mit der Kreditwirtschaft eingeführt, um die Optimierung des automatisierten Zahlungsverkehrs zu ermöglichen. Die ersten sechs Stellen bilden zugleich die Kontonummer des Geld- und Kreditinstituts bei der zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank (vor dem 01.05.2002: bei der Landeszentralbank).

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