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Beamte

 Bedienstetengruppe im öffentlichen Dienst, deren Rechtsverhältnis durch Bundesgesetze in Form des Beamtenrechts geregelt ist. Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn, das durch mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt begründet sowie durch Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften formal einseitig ausgestaltet wird. Die wichtigsten rechtlichen Regelungen sind die Bundes- und Landesbeamtengesetze, das Beamtenrechtsrahmengesetz, das Beamten- versorgungsgesetz, das Bundes- und die Lan- despersonalvertretungsgesetze sowie Disziplinär- und Laufbahnverordnungen (Bundeslaufbahnverordnung). Formen des Beamtenverhältnisses sind Beamte auf Lebenszeit, auf Zeit (z.B. Wahlbeamte), auf Probe (Durchgangsstadium auf dem Weg zum Lebenszeitbeamten) und auf Widerruf (z.B. während des Vorbereitungsdienstes). In der Bundeslaufbahnverordnung sind Laufbahnen von Beamten mit bestimmten Laufbahnvoraussetzungen vorgesehen: •   Einfacher Dienst: Hauptschulabschluss; in technischen Fachrichtungen Gesellenbrief, Vorbereitungsdienst sechs Monate; Probezeit ein Jahr. •   Mittlerer Dienst: Realschulabschluss; in technischen Fachrichtungen Gesellenbrief oder Fachschulabschluss, Vorbereitungsdienst ein bis zwei Jahre; Probezeit zwei Jahre nach 1. Verwaltungsprüfung. •   Gehobener Dienst: Fachhochschulreife; Vorbereitungsdienst drei Jahre; 2. Verwaltungsprüfung; Probezeit zwei Jahre. •   Höherer Dienst: Universitätsstudium; 1.  Staatsprüfung; Vorbereitungsdienst zwei Jahre; 2. Staatsprüfung; danach drei Jahre Probezeit. Die auf Juristen zugeschnittenen Laufbahnvoraussetzungen für den höheren Dienst sind durch die Einführung des Wirtschaftsreferendariats auf Bundesebene und auch in einigen Ländern für Absolventen wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher Fachrichtungen geöffnet worden. Diese Absolventen können ansonsten als sog. andere Bewerber ohne Laufbahnvoraussetzung im Einzelfall nach Feststellung der Befähigung durch die Landespersonalämter bzw. -ausschüsse in den höheren Dienst übernommen werden.           

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