Die Belegbuchhaltung ist eine besondere Form der Buchhaltung, bei der die systematisch geordnete Sammlung der Belege die Grund buchfunktion chronologische Aufschreibung übernehmen. Das Wesen der Belegbuchhaltung besteht also darin, daß das Grund buch durch die systematisch geordneten Belege ersetzt wird. Durch entsprechende Formularsätze muß sichergestellt sein, daß die ein zelnen Belege sorgfältig und sachge recht abgelegt werden können und daß eine jederzeitige lückenlose Ab stimmung mit der übrigen Buchhal tung möglich ist. Die Ordnungsmä ßigkeit dieser Buchhaltung erfor dert deshalb hier bestimmte organisa torische Maßnahmen; explizit wird diese Form der Buchhaltung in § 43 Abs. 4 HGB für zulässig erklärt (auch auf Datenträgern, wobei die Daten innerhalb der Aufbewah rungsfrist jederzeit verfügbar und in nerhalb angemessener Zeit lesbar ge macht werden können). Besonders häufig wird diese Form der Buchhaltung bei den Debito ren und Kreditoren verwendet. An stelle der Einzelverbuchung tritt eine je nach Kontokorrentpartner geord nete Einsortierung und Ablage der Belege. werden dabei zwei unter schiedliche Belegkreise (bezahlte und noch nicht bezahlte Rechnun gen) aufgebaut, so spricht man auch von der OffenenPostenBuchhaltung.
Vor allem in der Bankbuchhaltung, mehr als bei anderen Unternehmen, ausgebildete Buchhaltungsform. Zeichnet sich dadurch aus, dass die Buchungsbelege nicht ledigl. als Unterlagen für die Buchungen in den Grundbüchern dienen, sondern die Belege als solche selbst gesammelt, sortiert, bezeichnet und geordnet in Form von Grundbchern zusammengefasst werden. Buchungen vollziehen sich also direkt auf Grund des anfallenden Beleges auf das in Frage kommende Personenoder Sachkonto. Hat, soweit auf Papier beruhend, im Zuge des Vordringens der elektronischen Abwicklung bei Banken an Bedeutung verloren.
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