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Berufsgrundbildungsjahr

(BGJ) Die Berufsausbildung besteht aus zwei wesentlichen Elementen: einer breit angelegten beruflichen Grundbildung und einer berufsqualifizierenden Fachbildung. Zur Vereinheitlichung der Phase der beruflichen Grundbildung und zur Erleichterung des Übergangs von der allgemeinbildenden Schule in die duale Berufsausbildung wurde das Berufs- grundbildungsjahr eingeführt. Mit dem Beruf sgrundbildungs jahr wird eine berufsfeldbreite Grundbildung angestrebt. Das bedeutet, dass sich die berufliche Grundbildung noch nicht an einem Ausbildungsberuf orientiert, sondern für ein ganzes Berufsfeld inhaltlich verwandter Ausbildungsberufe zusammengefasst wird. In der vom Bundesministerium für Wirtschaft 1978 erlassenen BGJ-An- rechnungs-Verordnung sind 13 Berufsfelder vorgesehen: •   Wirtschaft und Verwaltung, •   Metalltechnik, •   Elektrotechnik, •   Bautechnik, •   Holztechnik, •   Textiltechnik und Bekleidung, •   Chemie, Physik und Biologie, •   Drucktechnik, •   Farbtechnik und Raumgestaltung, •   Körperpflege, •   Gesundheit, •   Ernährung und Hauswirtschaft, •   Agrarwirtschaft. Das BGJ tritt an die Stelle des 1. Ausbildungsjahres. Es kann in rein schulischer (BGJ/s) oder in kooperativer Form (BGJ/k) durchgeführt werden. Während bei der schulischen Form des BGJ das 1. Ausbildungsjahr praktisch nur an der Berufsschule absolviert wird, wird die kooperative Form vom Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule gemeinsam gestaltet. Das Fortbestehen beider Formen ist auf Dauer zweckmässig. Das kooperative BGJ bietet sich überall dort an, wo leistungsfähige Ausbildungsbetriebe ihre personellen und sachlichen Ausbildungskapazitäten auch für das BGJ zur Verfügung stellen.  

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