Bei der berufsständischen Versorgung handelt es sich um die Altersvorsorge für Angehörige der Freien Berufe, die in Berufsständen organisiert sind und ihre Angelegenheiten nach standesrechtlichen Normen innerhalb von Kammern - in der Bedeutung von juristischer Körperschaft - regeln. Davon betroffene Berufsgruppen sind beispielsweise Ärzte (Ärztekammer), Rechtsanwälte (Anwaltskammer) oder Apotheker (Apothekerkammer). Für sie ist die Mitgliedschaft in einer Kammer gesetzliche Pflicht. Innerhalb dieser Kammern gibt es Versorgungswerke für die Angehörigen der entsprechenden Berufsgruppen. Über diese Versorgungswerke, für die ebenfalls Mitgliedspflicht besteht, sind die Freiberufler abgesichert gegen die finanziellen Risiken von Alter, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie Tod. Die finanzielle Absicherung gegen das Todesfallrisiko stellt natürlich eine Hinterbliebenenversorgung dar.
Finanziert wird die berufsständische Versorgung ausschließlich durch die Beiträge der Versicherten, die sich in ihrer Höhe am Einkommen des jeweiligen Kammermitglieds orientieren. Die Beiträge werden angelegt, und auch die Zinsen werden für das Versorgungswerk verwendet, z. Berufsständische Versorgung um die Rentenerhöhungen zahlen zu können. Anders als bei der Beamten- und Soldatenversorgung werden Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerkes nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, wenn sie aus dem Versorgungswerk ausscheiden.
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