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Altersvorsorge

Die Altersvorsorge ist das Treffen von Vorkehrungen für den Fall, daß aus Gründen des Lebensalters nicht mehr oder nur bedingt am Erwerbsleben teilgenommen werden kann und daher keine oder nur geringe Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit bezogen werden. Altersvorsorge dient dem Ziel, auch unter diesen Umständen keine wesentlichen Einbußen am Lebensstandard hinnehmen zu müssen. Abgesichert werden müssen aber auch andere Gründe als das Lebensalter, wenn diese zum dauerhaften Ausscheiden aus dem Erwerbsleben führen, wie beispielsweise Invalidität oder vorzeitiger Tod. All dies kann unter das Stichwort Altersvorsorge subsummiert werden.

Kern der Altersvorsorge ist die dauerhafte Leistung bei hohem Lebensalter, Invalidität oder vorzeitigem Tod. Da niemand voraussagen kann, wie lange ein Mensch lebt, sehr hohes Alter aber mit enormen wirtschaftlichen Risiken verbunden ist, erfordert eine Altersvorsorge auch eine Risikoabsicherung gegen Langlebigkeit. Invalidität, (vorzeitiger) Tod und Langlebigkeit werden in der Versicherungswirtschaft als biometrische Risiken bezeichnet.

Während in früheren Zeit, in manchen Länder aber heute noch, der Sparstrumpf und eine hohe Anzahl von Kindern der Alterssicherung dienten, stellt heute die Versicherung die wichtigste Form der Altersvorsorge dar. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung existieren auch noch andere - betriebliche, private - Versicherungsformen.

Das deutsche Alterssicherungssystem ruht auf drei Säulen. Die erste Säule stellen die öffentlich-rechtlichen Pflichtversicherungen dar. Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Mitgliedschaft für bestimmte Personengruppen. Bei der ersten Säule handelt es sich im wesentlichen um die gesetzliche Rentenversicherung (RV). Die meisten Erwerbstätigen (Arbeiter und Angestellte) sind in der gesetzlichen RV pflichtversichert Ebenfalls zur ersten Säule des »Drei-Säulen-Systems« zählen die drei Pflichtversicherungssysteme weiterer Berufsgruppen: die Beamtenversorgung, die Altersversorgung der Landwirte und die berufsständischen Versorgungswerke. Die letzteren dienen als Pflichtversicherung aller standesrechtlich organisierten freien Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Die Pflichtversicherungen bieten eine Absicherung gegen alle biometrischen Risiken und zugleich eine Dynamisierung der Rente als Inflationsausgleich.

Die zweite Säule der Altersvorsorge stellt die betriebliche Alterssicherung dar. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung eines Unternehmens, die zusätzlich zur gesetzlichen RV Arbeitnehmer gegen bestimmte Risiken absichert. Die vom Unternehmen zugesagte Leistung muß allerdings erbracht werden. Leistungen der betrieblichen Alterssicherung sind die sogenannten Betriebsrenten, die in der Regel des Alters wegen oder im Falle von Invalidität oder Tod - also als Hinterbliebenenrenten - gewährt werden. Zu den Formen betrieblicher Altersvorsorge zählen die Direktzusage, die Direktversicherung, die Pensionskasse und die Unterstützungskasse. Bei der Direktzusage ist das Unternehmen Träger der Versorgung und finanziert die Leistungen an den Arbeitnehmer und/oder seine Angehörigen aus dem Betriebsvermögen. Durch die Pflichtmitgliedschaft im Pensions-Sicherungsverein, quasi dem Feuerwehrfonds der betrieblichen Altersvorsorge, ist gewährleistet, daß die Betriebsrenten auch bei Insolvenz zur Auszahlung kommen.

Die Pensionskasse ist eine unabhängig von einem oder auch mehreren Unternehmen (überbetriebliche Pensionskasse) bestehende Einrichtung, in die vom Betrieb Beiträge für die Arbeitnehmer eingezahlt werden. Pensionskassen funktionieren wie private Versicherungen mit dem einen Unterschied, daß nur Betriebsangehörige Mitglied werden können. Sie unterliegen der Versicherungsaufsicht (Bundesaufsichtsamt ßr das Versicherungswesen) und haften gegenüber dem Anspruchsberechtigten für die Gewährung der vereinbarten Leistung. Die Unterstützungskassen sind wie die Pensionskassen privatrechtlich organisiert. Sie arbeiten ähnlich, allerdings haften nicht sie für die vereinbarte Leistung, sondern dies tun die Unternehmen. Auch für die Unterstützungskassen besteht eine Mitgliedspflicht im Pensions-Sicherungsverein. Bei der Direktversicherung wiederum schließt das Unternehmen für seine Arbeitnehmer Versicherungsverträge mit einem Lebensversicherungsunternehmen ab und zahlt die Versicherungsbeiträge.

Ebenfalls zur zweiten Säule des deutschen Alterssicherungssystems zählt die Zusatzversorgung für die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes. Diese Beschäftigten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Zusatzversorgung bei den kommunalen Zusatzversorgungsträgern oder - für Arbeiter und Angestellte von Bund und Ländern - bei der Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) dient dem Zweck, die Alterssicherung der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst der Altersversorgung der Beamten anzugleichen.

Die Bedeutung der betrieblichen Alterssicherung ist in den letzten Jahren zurückgegangen.

Die dritte Säule dieses Systems stellt die private Altersvorsorge dar. Die privaten Versicherungen bieten in diesem Bereich eine breiten Produktpalette an. Oftmals werden in diesem Bereich allerdings nur bestimmte Risiken abgesichert. Die Risikolebensversicherung beispielsweise sichert ausschließlich das Todesfallrisiko ab, eine Berufsunfähigkeitsversicherung allein das Risiko der Invalidität usw. Zu den Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge gehört auch die in Deutschland sehr beliebte kapitalbildende Lebensversicherung, die nicht nur im Todesfall ausbezahlt wird, sondern auch zu Ende der Vertragslaufzeit. Die vom Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträge werden zinsgünstig angelegt. Allerdings ist zu beachten, daß ein vorzeitiges Kündigen des Versicherungsvertrags zu erheblichen finanziellen Einbußen führt. Desweiteren besteht die Möglichkeit, eine private Rentenversicherung abzuschließen. Diese Möglichkeit gibt es für jedermann und nicht nur für Berufsgruppen, für die keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht besteht. Wer in der gesetzlichen RV pflichtversichert ist, schließt eine private RV zur Zusatzversorgung ab. Die zusätzliche private Alterssicherung wird in Zukunft einen immer höheren Stellenwert einnehmen und staatlich gefördert werden, (Altersvorsorgemarkt)

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