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Beschäftigungsabweichung (BA)

Beschäftigungsabweichung (BA) ist die Differenz zwischen Sollkosten und verrechneten Plankosten (Abweichungen).

Problem:
Sie ist keine echte Kostenabweichung, sondern eine Verrechnungsdifferenz, und zwar der Teil der Fixkosten Kf, der bei Unterbeschäftigung zu wenig und bei Überbeschäftigung zu viel auf die Kostenträger verrechnet worden ist. Beschäftigungsabweichung und Leerkosten sind identisch.

Beispiel:
Hat eine Kostenstelle fixe Kosten von 20 000 DM und eine geplante Beschäftigung von 20 000 Leistungseinheiten, so ergibt sich ein Plankostenverrechnungssatz für die Fixkosten von 1 DM. Sinkt die Beschäftigung auf den Istwert von 10 000 Leistungseinheiten, so beträgt die Beschäftigungsabweichung 10 000 DM; um diesen Betrag werden die Fixkosten zu niedrig angesetzt, wenn man mit 1 DM je Leistungseinheit rechnet. Bei einer Ist-Beschäftigung von Null stimmen fixe Kosten und Beschäftigungsabweichung überein.

In der Vollkostenrechnung durch Proportionalisierung der fixen Kosten entstehende Abweichung zwischen Sollkosten und verrechneten Plankosten (= volle Plankosten mal Beschäftigungsgrad).


ist die Differenz von Plankostenverrechnungssatz mal Istbeschäftigung und Sollkosten bei Istbeschäftigung derselben Periode in der flexiblen Plankostenrechnung, die im Soll-Ist-Vergleich mit Hilfe einer Abweichungsanalyse ermittelt wird. Sie ist keine echte Kostenabweichung, sondern nur eine Verrechnungsdifferenz zwischen Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung. Zusammenhang mit den Leerkosten. Liegt die Ist-Beschäftigung unter der Planbeschäftigung, so »decken die Kostenträger zuwenig fixe Kosten (Fixkostenunterdeckung), bei überplanmäßiger Beschäftigung dagegen zuviel Fixkosten (Fixkostenüberdeckung). In der Grenzplankostenrechnung gibt es keine Beschäftigungsabweichungen. Die Beschäftigungsabweichung kann Information für die Planung quantitativer Anpassung bieten. Andere Verfahren sind jedoch zweckmäßiger, vgl. Investitionsrechnung.

Beispiel: Hat eine Kostenstelle Fixkosten von € 16 800, und eine Planbezugsgröße von 21 000 Fertigungsstunden, so ergibt sich ein Planverrechnungssatz für Fixkosten von 0,80 € pro Stunde. Sinkt die Beschäftigung unerwartet, so werden z.Beschäftigungsabweichung bei einer Ist-Arbeitszeit von 14 000 Stunden den Kostenträgern zuwenig Fixkosten angerechnet: 21 000 Stunden ./. 14 000 Stunden = 7 000 Stunden; 7 000 Stunden x 0,80 € = € 5 600, . Die Beschäftigungsabweichung beträgt € 5 600, .

Zur graphischen Darstellung der Beschäftigungsabweichung im Rahmen der flexiblen Plankostenrechnung vgl. einfach-flexible Plankostenrechnung.

Die Beschäftigungsabweichung ist ein Begriff der Plankostenrechnung. Wird bei der Plankostenrechnung die Kapazitätsgrenze als Bezugsgröße verwendet, so kann die Beschäftigungsabweichung direkt durch die Höhe der Leerkosten gemessen werden.

Kostenabweichungen, Analyse der Plankostenrechnung

(Erfolgscontrolling). Sie wird in einer flexiblen Plankostenrechnung als Differenz aus verrechneten Plankosten und Sollkosten berechnet. Ihr Entstehen hängt damit zusammen, dass in der Kalkulation mit vollen Kosten auf Basis der Planbeschäftigung (verrechneten Plankosten) in der Kostenstellenrech-nung hingegen mit  Sollkosten auf Basis der Istbeschäftigung gerechnet wird. Siehe auch Abwei-chungsanalyse.

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